Schwarzer welliger Rand bild 3.65

Bremer
bearbeitet August 2023 in Chassis SL5

Moin, ich bin seit heute bei Euch, weil ich natürlich ein Problem habe. Habe meinen Bild 3.65 neu in Betrieb genommen und im Vollbild ist der untere Rand nicht schnurgerade sondern „unregelmäßig wellig“ nur zu sehen wenn das Bild bis zum Rand geht… ich hab Fotos davon, die sind aber für hier zu groß . Vielen Dank für Eure Tipps

Kommentare

  • Dominik
    bearbeitet August 2023

    Hallo Bremer,

    das Bild ist leider nicht verfügbar, anscheinend ist der Upload schief gegangen.

    Der Beschreibung nach glaube ich aber nicht, dass sich das Problem durch Software oder sonstige eigens verfügbare Mittel lösen lässt. Da das Gerät neu ist, würde ich empfehlen, direkt mit dem Händler in Kontakt zu treten.

    Beste Grüße
    Dominik vom Loewe-Team

  • Hallo Dominik,

    Vielen Dank. Das Gerät ist zwar neu und original verpackt gewesen, hat aber keinen Kaufbeleg mehr. Insofern wüsste ich nicht wie ich eine Garantie in Anspruch nehmen kann… ich danke Dir trotzdem:)

  • Mir ist zwar schleierhaft , wie man ein teures Gerät kauft, dann aber nicht mehr den Kaufbeleg hat ???

    Ein Händler verkauft ein Gerät in der Regel mit einer Seriennummerverwaltung in seiner Warenwirtschaft und in der Regle mit Käufernamen.
    Daher dürfte es für den Händler kein Problem sein über deinen Namen oder die Serienummer, den Verkauf nachvollziehen zu können.
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung , benötigst du noch nicht einmal den Kaufbeleg, da reicht z.B.
    auch der EC Beleg oder Kontoauszug auf den die Transaktion ersichtlich ist.

  • Hallo mulleflup, das Gerät war neu und originalverpackt aus einer Insolvenzmasse eines Expert Ladens. Ich habe den original verpackt über eBay Kleinanzeigen gekauft-natürlich hat sowas dann keinen original Kaufbeleg mehr. Das ist mir auch alles bewusst und wenn es hart auf hart kommt, hab ich eben in die berühmte sch… gegriffen… trotzdem hätte es ja sein können hier wertvolle Tipps zu erhalten, an was es liegen kann…

  • Auch dann muss es von einem gewerblichen Anbieter ( auch in Insolvenz ) einen Beleg geben.
    Gegebenenfals den Insolvenzverwalter anschreiben.

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